Finanztest empfiehlt Restschuldversicherung bei Baufinanzierung
Häuslebauern und Immobilienkäufern wird in der Zeitschrift FINANZtest geraten, im Zusammenhang mit der Baufinanzierung unbedingt eine vernünftige Restschuldversicherung abzuschließen. Aufgrund der hohen Darlehensbeträge, die bei Baufinanzierungen üblich sind, besteht ein viel größeres Risiko der Verschuldung als bei einem normalen Ratenkredit. Im Todesfall des Hauptverdieners kann durch eine Absicherung der Raten im Rahmen einer Restschuldversicherung, die Familie vor dem finanziellen Aus bewahrt werden. Wer hier spart, der spart an der falschen Stelle.
Eine Restschuldversicherung dient im Zusammenhang mit dem Abschluss von Krediten der Absicherung gegen unvorhersehbare Ereignisse, wie längere Krankheit, Arbeitslosigkeit, Unfall oder gar Tod.
Tritt der Versicherungsfall ein, dann zahlt die Restschuldversicherung den Kredit zurück.
Das kann gerade Häuslebauer im Ernstfall vor der Zwangsversteigerung oder Obdachlosigkeit retten.
Alle Anbieter von Krediten arbeiten mit verschiedenen Versicherungen zusammen. Im Allgemeine wird zwischen drei Grundarten der Restschuldversicherung unterschieden.
Bei der Mindestabsicherung ist nur der Todesfall des Kreditnehmers abgesichert. Tritt dieser Fall ein, dann wird der Rest der Kreditsumme über die Leistung der Versicherung beglichen. Damit werden die Angehörigen entlastet.
Bei der Kombiabsicherung hingegen wird neben der Absicherung für den Todesfall des Versicherten auch ein allumfassender Schutz gegen Unfälle gewährt. Hier leistet die Versicherung auch, wenn nach einem Unfall längere Arbeitsunfähigkeit oder sogar Invalidität als Folge eintritt.
Bei der Komplettabsicherung wiederum ist der Kreditnehmer am vorteilhaftesten gegen alle Risiken des Lebens abgesichert. Die Komplettabsicherung schließt eine Versicherung gegen Arbeitslosigkeit ein.
Eine Restschuldversicherung ist natürlich umso teurer, je mehr Leistung sie bietet und in Anbetracht der Kreditsummen, um die es bei Immobilienkrediten geht, nicht ganz billig.


