Die Bundesregierung will die Rechte der Bankkunden stärken
Im Zusammenhang mit der Finanzkrise wird im Ministerium für Verbraucherschutz gerade geprüft, wie die Sparer noch besser vor Falschberatung durch die Banken geschützt werden können. Das Ganze läuft darauf hinaus, dass zukünftig nicht mehr der geschädigte Verbraucher nachweisen muss, dass er falsch, schlecht oder nicht umfassend beraten worden sei, sondern das die Bank in die Pflicht genommen wird. Sie muss dann beweisen, dass der Berater seinen Aufgaben umfassend nachgekommen ist. In solchen Fällen spricht man von der Beweislastumkehr. Das würde in Zukunft bedeuten, dass nicht mehr der Sparer beweisen muss, dass er nicht korrekt beraten wurde. Dabei soll es nicht ausreichen, wenn dem Anleger noch mehr Papier in die Hand gegeben wird, sondern es soll ein entsprechendes Beratungsprotokoll gefertigt werden.
Das würde auch den Geschädigten, die Zertifikate der Lehman-Brothers erworben haben helfen, denn viele von ihnen wurden nach eigenen Angaben nicht darüber aufgeklärt, dass bei diesen Papieren ein Totalverlustrisiko bestehe.


