TIPPS

Sie wollen einen Kredit aufnehmen?
Dann sollten Sie über die SCHUFA Bescheid wissen. Informationen, die die SCHUFA über Sie speichert, entscheiden über Erfolg oder Misserfolg Ihres Antrages. mehr »

Was können wir für Sie tun?
Alle wichtigen Fragen und Antworten zu Finanzierungs- voraussetzungen und -modalitäten haben wir für Sie in unserer Rubrik Wichtige Informationen zusammengestellt. mehr »

Kostenlose Beratung? Selbstverständlich!
Die Fido Finanz UG (haftungsbeschränkt) hat es sich zum Ziel gesetzt, Ihnen den individuell passenden Kredit zu ermöglichen. Daran lassen wir uns messen. Wenn Sie sich gegen den von uns angebotenen Kredit entscheiden, bleibt unser Service für Sie kostenlos! mehr »

Was enthält die Schufa-Datei?

Die SCHUFA-Datei enthält nur objektive Daten, keine Werturteile. In der SCHUFA-Datei sind neben dem so genannten Personenstammsatz (Vorname, Name, Geburtstag, Geburtsort – soweit bekannt Anschrift) nur Daten enthalten, die von Vertragspartnern übermittelt oder aus den öffentlich zugänglichen Verzeichnissen, z.B. Schuldnerverzeichnissen der Gerichte, entnommen werden. Dies sind Daten, die ein Kunde in einem Kreditgespräch korrekterweise angeben müsste (z.B. bestehende Verbindlichkeiten, Unregelmäßigkeiten bei der Abwicklung früherer Kredite). Informationen über den Familienstand, das Einkommen, Guthaben oder Depotwerte und über sonstige Vermögensverhältnisse enthält die SCHUFA-Datei nicht. Auskünfte werden von der SCHUFA nur erteilt, wenn bei einer Anfrage die Angaben zur Person des Kunden mit den bei der SCHUFA gespeicherten Daten übereinstimmen.

Die in der SCHUFA-Datei gespeicherten Daten werden nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht. Kreditverpflichtungen bleiben z.B. bis zur Rückzahlung im Datenbestand. Danach werden sie als erledigte Kredite für weitere drei Jahre gespeichert und anschließend gelöscht. Langjährige Erfahrungen bestätigen, dass Merkmale über erledigte Kredite den betreffenden Kunden als kreditwürdig ausweisen und damit die beste Empfehlung für einen neuen Kredit sind. Daten über eine nicht vertragsgemäße Abwicklung werden am Ende des dritten Kalenderjahres nach ihrer Einspeicherung ebenfalls gelöscht. Haben sich Abwicklungsdaten vor Ablauf der Löschfrist erledigt, z.B. weil ein Kunde nach Titulierung eine offene Forderung ganz oder teilweise beglichen hat, so wird dies in der SCHUFA-Datei vermerkt.

Die Daten der SCHUFA unterliegen strengen Sicherheitsbestimmungen und werden von der SCHUFA vertraulich behandelt. Auch die Mitarbeiter sind zu strenger Verschwiegenheit verpflichtet.



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