Wann werden alte Daten gelöscht?
Sachverhalt Löschung
Kreditkarten sofort nach Kündigung
Handyverträge sofort nach Kündigung
Bürgschaften sofort nach Kündigung
Eigenauskunft 1 Jahr
Ratenkredite 3 Jahre nach Rückzahlung
Auf Anfrage des Verbrauchers löscht die SCHUFA Daten über ordnungsgemäß abgewickelte Kredite sofort nach vollständiger Rückzahlung.
Baufinanzierung 3 Jahre nach Rückzahlung
Auf Anfrage des Verbrauchers löscht die SCHUFA Daten über ordnungsgemäß abgewickelte Kredite sofort nach vollständiger Rückzahlung.
Mahnbescheide am Ende des 3. Jahres, nach Tilgung aller Forderungen
Verspätete Ratenzahlungen am Ende des 3. Jahres, nach Tilgung aller Forderungen
Eidesstattliche Versicherungen am Ende des 3. Jahres, nach Tilgung aller Forderungen
Nicht vertragsgemäßes Verhalten
bei Girokonten am Ende des 3. Jahres
bei Kreditkarten am Ende des 3. Jahres
bei Mobilfunkverträgen am Ende des 3. Jahres
bei Mobilienleasing am Ende des 5. Jahres
bei Kreditverträgen am Ende des 5. Jahres
Insolvenzen am Ende des 5. Kalenderjahres nach Eintragung
Gerade bei den Löschungen treten häufig Fehler im Datenbestand der SCHUFA auf. Die SCHUFA selbst räumt ein, dass es aufgrund der Datenmenge zu Verzögerungen kommen kann. Aus diesem Grund raten wir Ihnen vor größeren finanziellen Entscheidungen, wie z.B. die Beantragung eines Ratenkredites oder eines Autokredites, sich eine Eigenauskunft einzuholen.
Keine SCHUFA-Löschung trotz Forderungsbegleichung
Das Interesse und die Berechtigung der SCHUFA daran, fällige Forderungen zu speichern und die Kreditwirtschaft vor insolventen oder zahlungsunwilligen Kunden zu schützen, sind seit langem von der höchstrichterlichen Rechtsprechung anerkannt. Daneben steht das Interesse der kreditgebenden Institutionen, durch Informationen zur Bonität dass mit der Kreditvergabe typischerweise verbundenes Ausfallrisiko zu minimieren. Entscheidend für die Frage einer Kreditvergabe ist auch, wie zuverlässig sich der Schuldner in der vergangenen Zeit gegenüber seinen Gläubigern verhalten hat. Daher stellt auch ein in der Zwischenzeit eingetretener Erledigungsvermerk für den Kreditgeber eine entscheidende Information dar. Mit dem Ausgleich einer bei der SCHUFA gespeicherten offenen Forderung entsteht daher kein Anspruch des Betroffenen auf Löschung dieses Eintrages. Eine Löschung kann erst nach Ablauf von drei Jahren (Selbstverpflichtung der SCHUFA) verlangt werden.
Urteil des AG Bielefeld vom 02.10.2001
41 C 549/01 (nicht rechtskräftig)
Der Betrieb 2002, 525


