Schufa und Datenschutz
Die SCHUFA und ihre Vertragspartner unterliegen bei der Übermittlung und Speicherung personenbezogener Daten dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Mit den Aufsichtsbehörden für den Datenschutz hat die SCHUFA ihre Arbeitsweise abgestimmt und dadurch sichergestellt, dass die Interessen der Bürger bzw. Verbraucher gewahrt werden.
Kreditinstitute informieren ihre privaten Kunden darüber, welche Daten zu welchem Zweck von der SCHUFA gespeichert werden; dabei erfahren diese auch die Anschrift der für sie zuständigen SCHUFA-Geschäftsstelle.
Gleichzeitig werden die Kunden gebeten, die so genannte SCHUFA-Klausel zu unterschreiben. Durch die Unterschrift erklären sie sich damit einverstanden, dass ihre Daten der SCHUFA übermittelt und von dieser an andere Vertragspartner weitergegeben werden dürfen.Die Kreditantragsteller werden auch darauf hingewiesen, dass gegebenenfalls Daten über die nicht vertragsgemäße Abwicklung und Angaben aus öffentlichen Verzeichnissen sowie amtlichen Bekanntmachungen gespeichert werden. Zur Speicherung solcher Informationen ist eine besondere Einwilligung nach dem Datenschutzgesetz nicht erforderlich.


