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Der Schufa-Score

Seit einigen Jahren wird das Angebot der SCHUFA um eine weitere, rechtlich allerdings immer noch umstrittene Dienstleistung erweitert: Den Auskunft-Scoring-Service (ASS).

Ein Score (Punktwert) stellt eine Prognose über das künftige Verhalten von Personengruppen dar, die auf der Grundlage von statistisch-mathematischen Analyseverfahren berechnet wird. Es handelt sich also nicht um die Bewertung der Bonität eines konkreten Kunden, sondern um die Einschätzung der Kreditwürdigkeit einer Gruppe, der dieser Kunde angehört. Dieser Score variiert je nach angefragtem Unternehmen.

Der Score, gemessen in Werten zwischen 1 (schlechtester Wert) und 1.000 (bester Wert), soll also das durchschnittliche Risiko aller Personen mit gleichem Datenprofil charakterisieren. Er wird ergänzt um einen Prozentsatz, der angibt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit einer Störung bei Kunden mit diesem Datenprofil ist.

Das Score-Ergebnis wird nicht im SCHUFA-Datenbestand gespeichert und ist deshalb auch nicht Inhalt der Eigenauskunft an den Betroffenen. Sie können allerdings gesondert bei der SCHUFA diesen Score errechnen lassen. Dieser Service kostet 3 € Grundgebühr zuzüglich 1 € je mitgeteiltem Score.

Die SCHUFA ist allerdings nicht bereit, die Berechnung des Scores zu veröffentlichen, da sie hierdurch Risiken für die Aussagekraft des Scores sieht. Denn „kriminelle“ Subjekte könnten dann Ihren Score zu Ihren Gunsten beeinflussen.

Beispiele: Was könnte im Score berücksichtigt werden?

Negativmerkmale:
Hat der Betroffene eine eidesstattliche Versicherung abgelegt oder wurde Ihm eine Haftandrohung ausgesprochen, so wirkt dies äußerst negativ auf seinen Score. Auch das von einem Mobilfunkbetreiber gemeldete „Nichtbezahlen einer Rechnung“ wirkt negativ auf den Score. Gleiches gilt für überzogene Girokonten, vergessene Ratenzahlungen etc.

Wohnsitzwechsel: Ein häufiger Wohnsitzwechsel wirkt wegen der „fehlenden“ Stetigkeit negativ, ein seltener Wechsel positiv.

Alter: Hier gilt der Grundsatz, desto älter desto besser. Das beste Alter liegt bei ca. 50 Jahren. Das „schlechteste“ bei 18 Jahren.
Also verbessern Sie Ihren Score durchs älter werden.

Eigenauskunft: Wirken sich negativ aus. Denn der Verbraucher hat etwas vor, also könnte auch etwas passieren.

Kontoverbindungen: Ein häufiger Wechsel bzw. viel Kontoverbindungen wirken sich negativ auf Ihren Score aus. Trotzdem sollten Sie aber nicht ständig bei einer Bank bleiben.

Kreditaufnahme: Jede Kreditaufnahme wirkt dämpfend auf Ihren Score. Gerade häufige „Kleinkredite“ bei Versandhäusern etc. können Ihren Score in den Keller treiben.

Wohnort: Auch Ihr Wohnort ist nicht irrelevant. Ganze Regionen wie z.B. die Neuen Bundesländer sind für den Score ein klares Negativmerkmal.

Diese Aufzählung lässt sich noch beliebig fortsetzen. Die genaue Berechnung und Zusammensetzung des Scores bleibt jedoch ein Geheimnis der SCHUFA.

Datenschützer sehen in dem Score eine klare Verletzung des Datenschutzes. Das Verfahren gilt als undurchsichtig und ist deshalb umstritten. Zumal nur wenige Bürger überhaupt von dem Score wissen.

Zitat des Bundesbeauftragten für den Datenschutz: „Ich teile nicht die bei den Aufsichtsbehörden vorherrschende Meinung, dass eine Beeinträchtigung schutzwürdiger Belange nicht zu erwarten sei. Denn die SCHUFA fügt durch die Bildung eines Scorewertes den Daten des Betroffenen einen zusätzlichen Wert hinzu, der diesen Daten einen bestimmten Stellenwert im Gesamtfeld der SCHUFA-Datei zuweist und den Charakter einer Bewertung hat.

Meine Bedenken habe ich den Aufsichtsbehörden mitgeteilt und darauf hingewiesen, dass – unabhängig von der Frage, ob eine Speicherung des Scorewertes im Rechtssinne erfolgt – die von den Vertragspartnern jederzeit abrufbare Information auch dem Betroffenen mitgeteilt werden müsse, wenn er eine Auskunft verlangt. Der Umfang des Auskunftsanspruchs nach dem BDSG sollte die Regelungen der EG-Datenschutzrichtlinie zu automatisierten Einzelentscheidungen (Art. 12 i.V.m. Art. 15) berücksichtigen und den durch die Datenverarbeitung gewonnenen Wert mit umfassen. Denn es ist nicht auszuschließen, dass dieser Scorewert für die Einschätzung der Kreditwürdigkeit wesentliche Bedeutung erlangt.Für mich ist es auch fraglich, ob die SCHUFA im Falle des Scorewertes tatsächlich „nur objektive Daten“ übermittelt, wie es in der SCHUFA-Klausel festgelegt ist. Der Düsseldorfer Kreis hat sich hingegen darauf beschränkt, der SCHUFA zu empfehlen, einen Hinweis auf das Scoring-Verfahren in das Merkblatt zur SCHUFA-Klausel aufzunehmen und darüber hinaus sicherzustellen, dass die Vertragspartner, die an Privatpersonen Warenkredite vergeben, den Scorewert nur zu deren Gunsten nutzen und im Falle eines Auskunftsbegehrens das Scoring-Verfahren allgemein erläutern. Mir ist diese Position nicht recht verständlich, da eine Nichtberücksichtigung des Scorewertes für den Empfänger eben doch die Bedeutung hat, dass der – grundsätzlich in Betracht zu ziehende – Scorewert ungünstig sein muss.“



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