Was ist eine Restschuldversicherung?
Kredit mit Versicherungsschutz … die konsequente Absicherung für Sie und Ihre Familie. Um sich einen Wunsch zu erfüllen, nehmen Sie einen Kredit auf. Solange Sie gesund sind, können Sie die vereinbarten Rückzahlungsraten für den Kredit problemlos aufbringen. Doch was passiert, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall für längere Zeit arbeitsunfähig werden oder im schlimmsten Fall ein Todesfall eintritt? Dann haben Sie einen Partner! Die Restschuldversicherung zahlt, wenn Sie aufgrund oben genannter Gründe nicht mehr zahlen können. Eine Restschuldversicherung schützt Sie und Ihre Familie vor den Folgen eines finanziellen Engpasses. Für nur wenige Pfennige pro Tag können Sie sich und Ihre Familie absichern. Die Versicherungsprämie wird einfach über den Kredit mitfinanziert. Und was bietet Ihnen die Restschuldversicherung (RSV): Tod: umfasst die Leistungen, die nachfolgend unter “Leistungen aus der RSV-Lebensversicherung” beschrieben werden. Kombi: beinhaltet alle Leistungen, die nachfolgend unter “Leistungen aus RSV-Lebensversicherung, RSV-Krankenversicherung und RSV-Unfallversicherung” beschrieben werden. Leistungen aus der RSV-Lebensversicherung (Tod/Kombi) Im Todesfall – sei es durch Unfall oder Krankheit – zahlt die Versicherungsgesellschaft den versicherten Kreditbetrag zuzüglich eines Bonus von z.Zt. 30 %. Beispiel: Ein 35-jähriger Angestellter hatte einen Kredit in Höhe von Euro 7.500,00 aufgenommen. Dieses Darlehen sollte in monatlichen Raten von Euro 175,00 getilgt werden. Als er völlig überraschend starb, überwies die Versicherungsgesellschaft die noch bestehende Restschuld in Höhe von Euro 4.500,00 zuzüglich Euro 1.350,00 als Todesfallbonus. Der Kredit war damit getilgt und die Familie war schuldenfrei. Leistungen aus der RSV-Krankenversicherung (nur Kombi)Die Krankenversicherung zahlt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit ein Tagegeld in Höhe von 1/30 der monatlichen Tilgungsrate, wenn die versicherte Person infolge Krankheit oder eines Unfalls völlig arbeitsunfähig ist. Beispiel: Der Kunde Wilhelm M. hatte einen Kredit von Euro 12.000,00 aufgenommen, der in monatlichen Raten von Euro 225,00 zurückgezahlt werden sollte. Während der Laufzeit des Kredits erkrankte Herr M. für 5 Monate. Die Krankenversicherung zahlte an die Bank Versicherungsleistungen in Höhe von Euro 755,00; die Krankenversicherung übernahm, solange er krank war, die Ratenzahlung. Leistungen aus der RSV-Unfallversicherung (nur Kombi)Im Todesfall sowie bei 100%iger Invalidität durch Unfall zahlt die Versicherungsgesellschaft den ursprünglichen Kreditbetrag – egal, ob der Kredit mit gleichbleibender oder fallender Versicherungssumme abgeschlossen wurde – an die Bank aus.


