Ist eine Sondertilgung möglich?
Als Finanzierungskunde hat man die Möglichkeit, die Vertragslaufzeit zu verkürzen oder auch zu verlängern (Ratenverlängerung) bzw. das Darlehen unter Einhaltung der Kündigungsfristen vorzeitig zu beenden. Während der vereinbarten Zinsfestschreibungszeit/Darlehenslaufzeit können Sie aufgrund der gesetzlichen Regelungen das Darlehen nach frühestens 3 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen und den ausstehenden Kreditbetrag zurückzahlen. Sie können auch während der vereinbarten Laufzeit Teilbeträge zurückzahlen. In diesen Fällen bleibt die monatliche Rate gleich und es verkürzt sich die Laufzeit.


