Welche Kosten kommen bei einem Ratenkredit auf mich zu?
Bei der Inanspruchnahme eines Ratenkredites fallen für Sie lediglich Kosten für Zinsen und die Bearbeitungsgebühr an. Auf Wunsch können Sie eine Restschuldversicherung abschließen. KEINE Kosten entstehen Ihnen für Negativerklärungen, Vermittlungsgebühren, Kontoführungsgebühren, Kosten für Auslagenersatz, Nachnahmegebühren für Kreditunterlagen und Abschlussgebühren! Im Bereich des Verbraucherkredites (Ratenkredit) schreibt § 4 Abs. 1 des Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) die Angabe der Summe der Kosten im schriftlichen Darlehensvertrag vor. Allgemein sind für Ratenkredite auch die Vorschriften der Preisangabenverordnung zu beachten (u.a. Angabe des effektiven Jahreszinses).


