Kann ich einen Ratenkredit vorzeitig zurückzahlen bzw. umschulden?
Ja, Sie haben das Recht einen Ratenkredit vorzeitig zurückzuzahlen, z.B. auch durch Aufnahme eines günstigeren Kredites bei einer anderen Bank. Die von Ihnen gezahlte Bearbeitungsgebühr wird Ihnen allerdings von der abgelösten Bank nicht zurückerstattet. Während der vereinbarten Zinsfestschreibungszeit/Darlehenslaufzeit können Sie aufgrund der gesetzlichen Regelungen das Darlehen nach frühestens 3 Monaten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen und den ausstehenden Kreditbetrag zurückzahlen.
Sie können auch während der vereinbarten Laufzeit bei den meisten Banken Teilbeträge zurückzahlen. In diesen Fällen bleibt die monatliche Rate gleich und es verkürzt sich die Laufzeit.


